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   BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82   

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https://dejure.org/1984,4845
BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82 (https://dejure.org/1984,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1984 - 6 P 8.82 (https://dejure.org/1984,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1984 - 6 P 8.82 (https://dejure.org/1984,4845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zustimmung eines Gesamtpersonalrats zu der Besetzung einer Stelle des Sachbearbeiters für Aufgaben nach dem Datenschutzgesetz (DSG) - Beteiligungsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesamtpersonalrat einerseits und den ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82
    Das hat der Senat zu dem insoweit vergleichbaren Verhältnis von örtlichem Personalrat zu Bezirkspersonalrat bereits in BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] dargelegt.
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82
    Der Senat hat hierzu in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - auf der Grundlage der Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 3. November 1980 - Nds. PersVG - (Nieders. GVBl. S. 399) ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82
    "Im Regelfall wird bei einer Dienststelle ein Personalrat gebildet, der die Gesamtheit der bei der Dienststelle Beschäftigten repräsentiert (§ 12 Abs. 1 Nds.PersVG) und vom Dienststellenleiter an allen beteiligungspflicht igen Angelegenheiten zu beteiligen ist, in denen die Dienststelle zur Entscheidung befugt ist (BVerwGE 12, 194 lt;195 f.gt).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Diesem Auslegungsergebnis widersprechen die von der Klägerin angeführten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1984 (- 6 P 8.82 -) und vom 27. Februar 1986 (- 6 P 32.82 -, Buchholz 238.37 § 79 PersVG NW Nr. 3), sowie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Februar 1982 - 7 AZR 791/79 -, AP Nr. 1 zu Art. 77 LPVG Bayern) nicht.
  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der

    Dies gilt, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 8.82 - ausgesprochen hat, auch für die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats nach § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 LPVG NW.
  • BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82

    Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Dies gilt, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 8.82 - ausgesprochen hat, auch für die Zuständigkeitsvorschrift des § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 LPVG NW.
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